Zertifizierung

Datenschutzzertifikate

Datenschutzzertifikate nach Art. 42 DS-GVO sind freiwillig und können entweder von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde oder einer dafür akkreditierten Zertifizierungsstelle erteilt werden. Das BayLDA wird mangels personeller Ressourcen als Aufsichtsbehörde selbst nicht zertifizieren, ist jedoch maßgeblich in den Akkreditierungsprozess involviert, so dass zukünftig erfolgreich akkreditierte Stellen diese Aufgabe übernehmen werden. Momentan gibt es noch keine akkreditierten Zertifizierungsstellen und somit auch noch keine Zertifikate. Das Verzeichnis aller in Deutschland akkreditierter Stellen finden Sie hier: https://www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks

Akkreditierung als Zertifizierungsstelle

Gemäß Art. 43 DS-GVO und § 39 BDSG(neu) werden Stellen, die im Datenschutzbereich zertifizieren möchten, durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zusammen mit der Befugnis erteilenden zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde akkreditiert. Interessierte Stellen müssen sowohl Anforderungen aus EN-ISO/IEC 17065/2012 erfüllen, als auch hierzu ergänzende Datenschutzanforderungen: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/anwendungshinweise.html. Eine Beschreibung des Akkreditierungsprozesses finden Sie hier: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html

Weitere Informationen zum Akkreditierungsprozess finden Sie auf der Webseite der DAkkS: https://www.dakks.de/content/projekt-datenschutz

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Löschung

Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 17 DS-GVO auf Verlangen von betroffenen Personen grundsätzlich zu löschen. Personenbezogene Daten sind auch ohne, dass Betroffene dies explizit verlangen, grundsätzlich unverzüglich zu löschen, wenn es keine andere Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung mehr gibt.

Informationspflichten

Es gibt im Moment in diese Mannschaft, oh, einige Spieler vergessen ihnen Profi was sie sind. Ich lese nicht sehr viele Zeitungen, aber ich habe gehört viele Situationen. Erstens: wir haben nicht offensiv gespielt. Es gibt keine deutsche Mannschaft spielt offensiv und die Name offensiv wie Bayern.

  • Letzte Spiel hatten wir in Platz drei Spitzen: Elber, Jancka und dann Zickler. Wir müssen nicht vergessen Zickler.
  • Zickler ist eine Spitzen mehr, Mehmet eh mehr Basler.
  • Ist klar diese Wörter, ist möglich verstehen, was ich hab gesagt? Danke.

Offensiv, offensiv ist wie machen wir in Platz. Zweitens: ich habe erklärt mit diese zwei Spieler: nach Dortmund brauchen vielleicht Halbzeit Pause. Ich habe auch andere Mannschaften gesehen in Europa nach diese Mittwoch. Ich habe gesehen auch zwei Tage die Training. Ein Trainer ist nicht ein Idiot! Ein Trainer sei sehen was passieren in Platz. In diese Spiel es waren zwei, drei diese Spieler waren schwach wie eine Flasche leer! Haben Sie gesehen Mittwoch, welche Mannschaft hat gespielt Mittwoch? Hat gespielt Mehmet oder gespielt Basler oder hat gespielt Trapattoni?

EDSA

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert.

Der EDSA besteht aus den Leitern und Leiterinnen der Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) oder deren Vertretern. Der EDSA gründet sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und hat seinen Sitz in Brüssel.

Der EDSA beantwortet keine spezifischen oder individuellen Anfragen. Er gibt allgemeine Leitlinien heraus, um Klarheit hinsichtlich der Begriffe in den europäischen Datenschutzgesetzen im Sinne einer einheitlichen Auslegung – insbesondere für verschiedenste Stakeholder - zu schaffen und kann auch für nationale Datenschutzbehörden verbindliche Beschlüsse erlassen.

Aufgaben:

  • allgemeine Anleitungen (darunter Leitlinien, Empfehlungen und bewährte Verfahren) bereitstellen, um für Rechtsklarheit zu sorgen;
  • die Europäische Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten und neuen vorgeschlagenen Rechtsvorschriften in der Europäischen Union beraten;
  • im Rahmen des Kohärenzverfahrens Beschlüsse zu grenzüberschreitenden Datenschutzfällen fassen; und
  • die Zusammenarbeit und einen wirksamen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen nationalen Aufsichtsbehörden fördern.