Apple-Kamerafahrten

Informationen zur Erfassung von Umfelddaten durch Apple Fahrzeuge

Die Firma Apple erfasst durch Bildaufnahmen, die per Fahrzeug oder zu Fuß gemacht werden, seit 2019 Umfelddaten. Darunter zu verstehen sind Straßen und andere öffentliche Bereiche.Die jeweiligen Zeitpläne für die Aufnahmen werden vorab auf der Website von Apple veröffentlicht:
https://maps.apple.com/imagecollection
Vorstellung des datenschutzrechtlichen Konzepts

Bereits zu Beginn der Kamerafahrten und auch bei Einführungen der sog. „Pedestrian Walks“- der Aufnahmen zu Fuß -, ist Apple aktiv an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht herangetreten, um die datenschutzrechtlichen Fragen rund um dieses Projekt zu diskutieren. Dabei wurde ein Konzept vorgelegt, das aus unserer Sicht schlüssig war und bislang keine Anhaltspunkte für aufsichtliche Maßnahmen ergeben hat. Dies ist auch im Hinblick auf die schrittweise Einführung des Look-Around-Features der Fall gewesen; insbesondere wurde die Methodik aufgezeigt, mit welcher sichergestellt wird, dass Gesichter und KFZ-Kennzeichen nicht zu erkennen sind.

Verantwortlicher für die in diesem Rahmen erfolgenden Datenverarbeitungen ist die Apple Distribution International Limited mit Sitz in Irland; dies stellt auch den europäischen Hauptsitz des Unternehmens dar, weshalb die irische Aufsichtsbehörde hierfür federführende Datenschutzaufsichtsbehörde ist.

Das BayLDA ist die für Apple innerhalb Deutschlands für die Zuleitung an die irische Aufsichtsbehörde zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Dies bedeutet, dass bspw. Datenschutzbeschwerden gegen Apple auch von anderen deutschen Aufsichtsbehörden an uns weitergeleitet werden. Entsprechend der Vorgaben über die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden im sog. Kooperationsverfahren nach Art. 60 ff. DS-GVO leiten wir diese Beschwerden der irischen Aufsichtsbehörde dann zur federführenden Bearbeitung zu.

Eine eigene Entscheidung in Bezug auf eingehende Beschwerden ist uns in aller Regel nicht möglich, sondern nur in den von der DS-GVO genannten Ausnahmefällen.